Zulassungsinformationen

Die Zulassung des Fahrzeugs muss bei einer Zulassungsbehörde in Ihrem Landkreis erfolgen. Für die Zulassung benötigen Sie in der Regel die unten stehenden Dokumente. Die Gebühren sind üblicherweise vom Käufer zu tragen. Für die Landkreise OG/RA ist die Zulassung durch uns möglich. Wir berechnen pro Stunde 30 € netto für den Arbeitsaufwand.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach, da es regionale Abweichungen geben kann:

Wir benötigen von Ihnen:

1.EVB-Versicherungsnummer: > Bei Ihrer Versicherung vorab erhältlich

2.  Wunschkennzeichen / alte Schilder:
     > Vorab online reservieren oder vor Ort
     > Alte Schilder mitgeben

3. Antrag für Zulassung mit Ihren Daten oder Vollmacht für uns/eine andere Person
    > Vorab als Online-Formular Ihrer Zulassungsstelle oder vor Ort ausfüllen
    > Bei Vollmacht beide Ausweise nötig!

4. SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer ausgefüllt und unterschrieben (IBAN/BIC)
    > Bei Ihrer Zulassungsstelle Online oder vor Ort erhältlich

5.Ausweiskopie: Ausweis oder Kopie vorlegen

Wird von uns vorbereitet:

1. Neufahrzeug muss vorgefahren werden oder eine Bestätigung der Fahrgestell-nummer mitnehmen (Kosten ca. 15 €)
2. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC-Papier)
3. Bei vorhandener Tageszulassung: Ausländische Fahrzeugpapiere oder Bestätigung Neufahrzeug
4. Original-Rechnung
5. Umsatzsteuernachweis vom Lieferanten

Für ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) benötigen Sie in der Regel nur die Punkte:

3. Antrag Kurzzeitkennzeichen (bekommen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle)
4. Fahrzeugidentifizierung (vorfahren oder FIN-Bestätigung von uns)
5. Versicherung bei Zulassungsstelle vor Ort oder vorab bei Ihrer Versicherung (EVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen)
6. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC-Papier – erhalten Sie von uns)

Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.